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Mittwoch, 09. Dezember 09 um 16:15

Erste Ratssitzung in der neuen Legislaturperiode

 

Nur wenige Minuten nach den mahnenden Worten des Altersvorsitzenden J. Bockhorst und seiner  Bitte um Mäßigung im Umgang miteinander fiel der vorher im Amt bestätigte Bürgermeister Dr. Andreas J. Wulf wieder in sein bisheriges Verhalten zurück. Nach einigen Scharmützeln kam es bei der Besetzung der sonstigen Gremien zum Eklat. Herr Dr. Andreas J. Wulf war nicht bereit, die im Vorfeld einstimmig zwischen den Fraktionen beschlossene Benennung von Heinrich Georg Schneider als den Vertreter Augustdorfs im Abfallwirtschaftsverband Lippe und in der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH (GAL) hinzunehmen. Er vertrat den Standpunkt, er sei aufgrund seines Studiums der bessere Kandidat. Er scheute sich nicht, H. G. Schneider persönlich zu diffamieren. So unterstellte er H. G. Schneider mangelnde Fachkenntnisse. Dabei hätte Herr Dr. Andreas J. Wulf wissen müssen, dass H. G. Schneider im Laufe seiner 20jährigen kommunalpolitischen Tätigkei

  • Mitglied im Fachausschuss ‚Öffentliche Einrichtungen’ (Fachausschuss für Abfallwirtschaft) war,
  • mehrere Jahre Vorsitzender dieses Ausschusses war,
  • mehrere Jahre ordentliches und stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe war
  • ständig an Vorbesprechungen im Rahmen der verschiedenen Umorganisationen im Rahmen der Abfallbeseitigung, auch auf Kreisebene, teilgenommen hat und
  • an Seminaren des Kreisverbandes der SPD zu diesem Thema beteiligt war.

Diese Tatsachen hätten im Rathaus bekannt sein müssen, nur Herr Dr. Andreas J. Wulf wusste von nichts.

Als dann auch seine Parteifreunde von der CDU bei dem gemeinsamen Vorschlag blieben,

zog Herr Dr. Andreas J. Wulf sein ‚TrunpfAs’. Er zitierte die Gemeindeordnung. Dort sei festgelegt, dass bei der Benennung von zwei Kandidaten ein Verwaltungsvertreter dabei sein müsse.

Wir fragen Herrn Dr. Andreas J. Wulf

  • warum die Politik nicht im Vorfeld auf seine rechtliche Auslegung hingewiesen wurde,
  • warum er nicht am Sitzungstag rechtzeitig auf diesen Tatbestand hingewiesen hat,
  • warum er nicht zu Beginn der Sitzung auf die Problematik hingewiesen und eine Absetzung beantragt hat und
  • warum er nicht spätestens mit Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt seine Kenntnisse kundgetan hat.

Wir sind gespannt auf die Belehrungen von Herrn Dr. Andreas J. Wulf, und wir fragen: Wie kann auf dieser Grundlage künftig eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rat möglich sein?